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Windernergieanlagen Drochtersen - Süd

Eingigung in letzter Minute auf der Gemeinderatssitzung wurde am 10. Jan. 2012

... erzielt. Nachdem die Betreiber Eggers ( Mitglied im Gemeinderat für Bündnis 90/Die Grünen ) unmittelbar vor der Abstimmung erklärten, sie seien mit einem Beschluss über eine Veränderungssprerre einverstanden, erklärte auch die Fraktion der FWG - Drochtersen ihr Einverständnis mit dieser Vorgehensweise.

Dies bedeutet nun folgendes: Die Veränderungssperre ist beschlossen, der Landkreis Stade wird den Betreiber eine Verfügung über die Zurückstellung ihrer Baugesuche zustellen. Danach werden die Betreiber - so ist es Beschlusslage - Anträge für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB stellen. Es ist dann Sache der Betreiber diesen Plan in Abstimmung mit der Gemeinde zu entwickeln, der Gemeinderat ist für die Beschlussfassung zuständig, er kann ihn auch ablehnen, was aber unwahrscheinlich ist.

Wir bleiben aber bei unserer Rechtsauffassung, dass eine Veränderungssperre rechtwidrig ist, weil die Voraussetzungen im engeren Sinne dafür nicht vorliegen, halten aber die Vorgehensweise mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für vertretbar.

Es ist folglich damit zu rechnen, dass im Süden von Drochtersen wenigstens 5 kleine Windenergieanlagen abgerissen werden und dafür 4 - allerdings mehr als 150 m hohe - Windenergieanlagen mit enormen Leistungsfähigkeit errichtet werden. Die Windenergieanlagen an diesem Standort belästigen die Bevölkerung allerdings weder mit Lärm noch mit Schattenwurf, sie sind lediglich sehr hoch.

Vielmehr macht uns Sorge der beabsichtigte weitere Bau eines Schweinstalles mit noch 2000 Schweinen (2000 Schweine werden dort bereits gezüchtet) und die Biogasanlage, die die Infrastruktur der Gemeinde Drochtersen ( Zentrumstraße/Straße Zur Wettern) mehr als in Anspruch nimmt. Der Bürgermeister konnte sein Versprechen, hier für Entlastung zu sorgen bislang nicht erfüllen.

Der derzeit betreibene Schweinestall stellt für viele Menschen in der Gemeinde bereits eine Belästigung dar. Wir haben beantragt, das Gestanksgutachten den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen und behalten uns Nachbegutachtung vor.


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