Standpunkte
Die FWG Drochtersen ...
unterstützt die Arbeit der Freien Wähler Niedersachsen. Wir sprechen nicht nur auf kommunaler Ebene junge und interessierte Leute an, die sich einbringen wollen und aktiv auf der großen politischen Ebene mitgestalten wollen, zum Wohle der Bürger- und Bürgerinnen in den Gemeinden, sowie auch auf Länderebene.
Die Sonne der FREIEN WÄHLER (FW) scheint, der Kampf für eine vernünftige Politik, vor allem in Niedersachsen, geht unvermindert weiter. FREIE WÄHLER sind nach wie vor auf dem Vormarsch und wir freuen uns über jeden, der aktiv oder passiv diese Arbeit unterstützt.
Es gibt noch sehr viele Gemeinden und Städte in Niedersachsen, in denen FREIE WÄHLER bisher nicht vertreten sind. Das möchten wir ändern und suchen vor allem auch junge Leute mit Interesse an aktiver Politik. Schreiben Sie uns doch einfach mal.
Ihre FREIEN WÄHLER Niedersachsen
Homepage der Freien Wähler Niedersachsen ...
3. Jan. 2012
Pressefreiheit ist ein hohes Gut - sagte der Bundespräsident Wulff (CDU ) in einer persönlichen Stellungnahme am 22. Dez. 2011 im Zusammenhang mit seinem ihm von einem väterlichen Freund gewährten Kredit und dem danach von ihm aufgenommenen rollierenden Geldmarktdarlehen ( dies ein Darlehn ohne Tilgungsanteil und kann jeder Zeit auf Null zurückgeführt werden ohne Vorfälligkeitsentschädigung).
Das Bundesverfassungsgericht sieht dies auch so und hat vor allen Dingen klar gestellt, dass eine freie Presse von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat ist. Insbesondere ist der Beitrag der Presse zum Prozeß der Willensbildung für die moderne Demokratie unentbehrlich (vergl. BVerfGE 20 S. 174).
Der Bundesprädident hat 2 mal versucht ( Bild, Welt am Sonntag ) auf Berichterstattung Einfluß zu nehmen. Damit hat er gegen diesen hehren Grundsatz verstoßen, als Verfassungsorgan sogar einen Verfassungsverstoß begangen.
30.11.2011
EU-Parlament contra Deutschland: Strafen wegen Exporterfolgen
Das EU-Parlament hat am 28. September 2011 - von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt - beschlossen, die Handelsbilanzüberschüsse und damit insbesondere die Exporterfolge Deutschland ins Visier zu nehmen. Die EU-Parmentarier vertreten mit vollem Ernst die Meinung, dass der Exporteur Deutschland für die Krise in Europa verantwortlich ist. Dies auch noch in Kenntnis der Tatsache, dass Deutschland mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 29 Euro deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt.
Deutschland soll mit einer gelben oder blauen Karte oder auch mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn mehr als 6 % des Bruttoinlandproduktes ausgeführt wird. Deutschland gilt dann als Überschusssünder oder anders: Wer fleißiger ist als andere, wird bestraft.
09. 11. 2011
Europawahlrecht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die 5 %-Klausel bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Für jeden, der sich nur ein bißchen mit Wahlrecht beschäftigt, kommt diese Entscheidung nicht überraschend. Die 5 % - Klausel ist deshalb verfassungswidrig, weil mit der Europawahl nicht zugleich eine Regierung gewählt wird, die abhängig von Mehrheiten im Parlament ist. Ein vergleichbares Wahlrecht besteht auch auf der kommunalen Ebene. Bei den Kommunalwahlen (Gemeindewahlen; Kreistagswahlen ) wird auch keine "Regierung" gewählt, folglich gilt auch dort keine 5 % -Klausel. Dies hat das Bundesverfassungericht auch schon vor Jahren entschieden. So ist das Wahlrecht auf europäischer Ebene mit dem Kommunalwahlrecht vergleichbar.
Viehdichte in Niedersachsen
Der Begriff "Viehdichte" erklärt, wie stark einzelne Regionen in Niedersachsen mit intensivster Landwirtschaft belastet sind. Größte Viehdichten findet man in den Landkreisen Emsland, Vechta und Cloppenburg. Die CDU in diesen Landkreisen macht Wahlkampf damit, indem sie behauptet, dass weitere Baugenehmigungen bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigungen wegen der Vorbelastung in diesen Gebieten nicht erteilt werden müssen. Dies ist schlicht falsch. Das Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung am 15.1.2003 ( 1 ME 325/02) zuletzt festgestellt, dass es keine Erkenntnise darüber gibt, welche Viehdichte ausreichend ist, weiteren landwirtschaftlichen Intensivbetrieben dort die Genehmigung zu versagen.
Im Ergebnis sagt die CDU - sie hat in diesen tiefschwarzen Landkreisen die absolute Mehrheit-, dass doch "bitte" die intensivlandwirtschaftlichen Betriebe sich in den umliegenden Landkreisen oder darüber hinaus - z.B. bei uns - ansiedeln sollen.
In den betroffenen Landkreisen Emsland, Vechta und Coppenburg können weitere Betriebe nur verhindert werden, wenn das Baugesetzbuch geändert wird, ein solcher Antrag ist aber weder von der CDU noch von der Landesregierung beabsichtigt. Wie verlogen darf Politik eigentlich noch sein?
Betreuungsunterhalt (Ehegattenunterhalt) bei Betreuung eines Kindes
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (BGH XII ZR 94/09), dass mit Vollendung des dritten Lebensjahres eines kleinen Kindes der betreuende Elternteil grundsätzlich verpflichtet ist, einer Ganztagsbeschäftigung nachzugehen. Dies bedeutet, dass der betreuende Elternteil - in der Regel sind dies häufig immer noch die Mütter - keinen oder nur geringeren Ehegattenunterhalt (Aufstockungsunterhalt) von den geschiedenen Ehemännnern verlangen können. So steht es im Übrigen auch im Gesetz, welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist (§ 1570 BGB) Dies ist der Grundsatz, wie nun der BGH feststellte; lediglich kinds- oder elternbezogene Gründe können ausnahmsweise zu längerem Anspruch aus Betreuungsunterhalt führen; dazu ist aber genauer und nachvollziehbarer Vortrag notwendig.
Ob der Gesetzgeber aus damals CDU/SPD dies so wollte?
Bebauungsplan und erneuerbare Energien
Wussten Sie schon, dass eine Gemeinde in einem neuen Bebauungsplan - also für neu zu errichtende Gebäude - eine unter anderem solare Baupflichten festsetzen darf? Geregelt ist dies in § 9 Abs. 1 Nr. 23 b des Baugesetzbuches. Wörtlich heißt es dort:
"Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: Gebiete, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen".
Regionales Raumordnungsprogramm ist unwirksam...
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer Entscheidung vom 31.3.2011 ( 12 KN 187/08) das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Leer für unwirksam erklärt. Eine Kernaussage des Urteils ist, dass der Landkreis Leer grundsätzlich die Grenzen der windhöfigen Gebiete in enger Abstimmung mit den Gemeinden und flächenidentisch mit diesen auswies. Dies ist nach Meinung des OVG ein Abwägungsfehler, weil sich der Landkreis keine eigenen Gedanken machte. Ähnlich hat sich auch der Landkreis Stade verhalten. Wir haben insoweit Prüfung veranlasst.
Staatsschulden ./. Gemeindeschulden Drochtersen
Die Schulden nur des Bundes betragen nunmehr ca. 2 Billionen Euro = 2.000.000.000.000,-- €. Sie haben sich seit 1990 nahezu vervierfacht. Mit Ausnahme von 1998-2002 wurde die Bundesregierung von einer/einem CDU-Bundeskanzler/in gestellt.
Die Gemeindeschulden von Drochtersen haben sich seit der Kommunalwahl 2006 mehr als verdoppelt. In Drochtersen regiert seit September 2006 die CDU mit absoluter Mehrheit, wenn auch mit Hilfe der SPD in Selbstaufgabe.
Die Gemeindeschulden "Step by Step" wieder zu senken, um wieder zu einer soliden Haushaltspolitik zurückzukehren wird die große Herausforderung für die nächste Legislaturperiode sein, der wir uns als FWG stellen werden, ohne dabei dringend notwendige Investitutionen "aus den Augen" zu verlieren.
26.März 2011
Moratorium Atomkraftwerke ...
Hals über Kopf hat die von Merkel geführte Bundesregierung nach der Katastrophe in Japan ein Moratorium verkündet. Die Zulässigkeit wird mit § 19 Abs. 3 Ziff. 3 Atomgesetz begündet. Dort heißt es sinngemäß, dass die Aufsichtsbehörde Anordnungen treffen kann zur Beseitigung eines Zustandes, der den Vorschriften des Atomgesetzes oder den Rechtsverordnungen und den Bestimmungen des Bescheides über die Genehmigung der Atomkraftwerke widerspricht. Wörtlich heißt es dann weiter: Sie ( die Aufsichtsbehörde ) kann insbesondere anordnen, "dass der Umgang mit radioaktiven Stoffen ... einstweilen oder, wenn eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt oder rechtskräftig widerrufen ist, endgültig eingestellt wird."
Feststellung:
1.Ein Moratorium ist überhaupt nicht vorgesehen, sondern nur die endgültige Einstellung des Betriebes.
2.Die weiteren Voraussetzungen des § 19 Atomgesetz liegen auch nicht vor.
3.Das rechtswidrige Moratorium greift in die zum 1. Jan. 2011 gesetzlich garantierte Laufzeitverlägerung ein, nur das Parlament kann dieses Gesetz aufheben.
Fazit:
Frau Bundeskanzlerin Merkel und das gesamte Kabinett haben mit der Verkündung des Moratoriums gegen Recht und Gesetz und vor allen Dingen gegen die Verfassung (GG) verstoßen. Das Moratorium ist für die AKW-Betreiber überhaupt nicht bindend, sie können die 7 vom Netz genommenen AKW jederzeit wieder hochfahren ( s. auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages )
Selbstverständlich vertrete ich die Auffassung, dass wenigstens die alten AKW abgeschalten bleiben müssen, damit hier kein Zeifel aufkommt.
Ihr Cornelius van Lessen
26.März 2011
Ereuerbare Energien; CDU/SPD sind weiter im Tiefschlaf
Alle Parteien in Deutschland fordern vehement den Ausbau erneuerbarer Enrgien, nur CDU/SPD in der Gemeinde Drochtersen verharren weiter im Tiefschlaf. Sie verhindern in Drochtersen-Süd das Repwoering.
Zum Verständnis:
In der Gemeinde Drochtersen gibt es 2 Bebauungspläne, die Windenergieplätze ausweisen (Drochtersen-Hüll/Drochtersen-Ritsch). In Drochtersen-Süd gibt es keinen B-Plan mehr, dieser ist vor ca. 2 Jahren zum zweiten Mal vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für unwirksam erklärt worden. Es gibt in Drochtersen-Süd aber einen wirksamen Flächennutzungsplan, zugleich ist diese Fläche im regionalen Raumordnungsprogramm als windhöfiges Gebiet ausgewiesen. Dort stehen auch bereits 7 kleinere und 3 größere Anlagen. Es ist nun beabsichtigt, die 4 kleineren in Reihe stehenden Anlagen durch 3 größere zu ersetzen. Jetzt folgende Anmerkung:
1.
Auch nur auf Grund eines Flächennutzungsplanes ist ein Windenergiegebiet bebaubar
2.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Drochtersen enthält keine Höhenbegrenzung- hat man damals vergessen hineinzuschreiben-, dies bedeutet, dass auch höher als 100 m gebaut werden darf.
3.
Die CDU/SPD in Drochtersen wollen dies aber nicht, sie machen weiter wie bisher und verschlafen den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Drochtersen.
Auch in Drochtersen-Hüll ist die Errichtung einer weiteren WEA planerisch problemlos möglich, CDU/SPD wollen dies aber nicht.
Wir meinen, die politsche Einstellung der CDU/SPD ist kurzsichtig und unverantwortlich insbesondere auch den jüngeren Generationen gegenüber.
Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Anmerkung: Ich habe weiträumig vor dem Schulneubau in "Neuer Weg" beantragt, dass auch für den Schulunterricht eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaues aufgebracht wird. Dies wurde abgelehnt, die Vorrichtungen für die Ableitung des Stromes und Meßeinrichtungen wurden aber eingebaut. Die Photovoltaikanlage wird nun demnächst durch ein Drochterser Bauunternehmen montiert, etwa ein Jahr nach Eröffnung des Schulneubaues. Das ist doch mal "Politik vom Feinsten" von CDU/SPD.
Ihr Cornelius van Lessen
Beiträge für Krippen- und Kindergartenplätze noch zeitgerecht?
Es ist gesellschaftspolitischer Konsens, dass die Kinderbetreuung bereits im frühkindlichen Alter von den Kommunen - also der Allgemeinheit der Steuerzahler - sicherzustellen ist. Dies deshalb, weil den Eltern ermöglicht werden soll, in dem erlernten Berufe wieder zu arbeiten. Arbeiten beide Eheleute, erhöht sich das Bruttosozialprodukt - in Nordrhein-Westfahlen wird die Erhöhung auf 37 Milliarden € geschätzt allein für 2011 - ferner werden mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Dies führt zu enormen Mehreinnahmen des Bundes und der Länder und über die Schlüsselzuweisungen auch der Gemeinden.
Ferner: Wir haben in Drochtersen eine einkommensabhängige Beitragssatzung für die Kinderbetreuung, d.h. je höher das Einkommen, desto höher die Beiträge.
Dies bedeutet: Die jungen Ehepaare bringen mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in die Kassen, steigern das Bruttosozialprodukt - reißen sich folglich den Hintern auch für das Gemeinwesen auf - und werden durch höhere Kindergartenbeiträge zusätzlich abkassiert.
Was ist dies für eine Politik? Auf der anderen Seite werden für die "Altenbetreuung" in Drochtersen neue Räume ( Altenbegegnungsstätte, Sozialverbandsraum etc. ) errichtet, die dann auch noch unentgeltlich genutzt werden dürfen. Ein "Altenbegegnungsstättenbeitrag" wird nicht erhoben.
14.April 2010
Kosten Radwanderbus
Auf unsere Nachfrage hat Herr Bürgermeister Bösch die Anzahl der Fahrgäste des Radwanderbusses für das Jahr 2009 mitgeteilt (...zur uns vorliegenden Aufstellung).
Die Gesamtkosten des Radwanderbusses betragen jährlich ca. 100.000,--€, die Gemeinde Drochtersen zahlt anteilig jährlich 6.000,--€ zur Deckung dieser Kosten.
Die Einnahmen aus dem Transport von den 4.606 Fahrgästen betrugen ca. 7.000,--€. Mithin wurden ca. 93.000,--€ aus Steuermitteln aufgewandt. Oder anders ausgedrückt: Jeder Fahrgast wurde mit ca. 20,--€ aus Steuermitteln gesponsert. Man kann auch rechnen: Jeder der ca. 11.700 Drochterser Bürger hat jeden Fahrgast mit ca. 8,--€ unterstützt.
Der Versuch, den Radwanderbus zu installieren ist zunächst bis 2010 befristet. Mal sehen, wie der Radwanderbus in diesem Jahr in Anspruch genommen wird.
Anpassung der Vergnügungssteuersatzung wird nochmals angemahnt ...
Vor einiger Zeit hatte bereits unser Ratsmitglied C. van Lessen die Gemeinde Drochtersen dringlichst zur Überarbeitung der Vergnügungssteuersatzung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Glücksspielautomaten aufgefordert. Leider ist bis zum heutigen Tage nichts geschehen. Der Antrag wurde vor einigen Tagen noch einmal gestellt.Ein aus unserer Sicht völlig unnötiger Rechtstreit wurde am 13.01.2010 beim Verwaltungsgericht Stade verglichen. Die Kosten hat die Gemeinde zu tragen. Hier noch ein kurzer Auszug, was das Verwaltungsgericht den Vertretern der Gemeinde Drochtersen mit auf den Heimweg gegeben hatte:
"Man muß sich wundern, dass eine Verwaltung 3 Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter mit solch einem Streit behelligt; alle anderen Gemeinden hätten bereits im "letzen Jahrhundert" ihre Vergüngungssteuersatzung dem aktuellen Recht angepaßt."
Die F W G für Sie immer auf Ballhöhe ...
Grundsätzlich PRO Biogasanlagen ...
Die Meinung der FWG ist grundsätzlich für erneuerbare Energieen ausgerichtet. Jeder Antrag auf eine Biovergärungsanlage ist aber auch nach den jeweiligen Umweltkriterien zu prüfen. Einwände der jeweils betroffener Bürger/Bürgerinnen müssen in diesem Punkt ernst genommen werden.
Hierzu ein Zeitungsbericht, den ich von unserem Ratsmitglied Cornelius van Lessen zugesandt bekommen hatte ...
... lesen Sier hier
Krautsander Industriegebiet muß weiterentwickelt werden; SPD und CDU verspielen leichtfertig einmalige Chance
Die Gemeinde Drochtersen hat mit der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Stade die einmalige Möglichkeit, auch das Industriegebiet auf Krautsand weiterzuentwickeln. Der Landkreis Stade hat dem Bürgermeister der Gemeinde Drochtersen empfohlen, einen entsprechenden Beschluss durch den Gemeinderat fassen zu lassen. Geschehen ist bislang nichts, es ist lediglich eine Äußerung des Bürgermeisters Bösch zu vermelden, mit der er feststellt, dass die Weiterentwicklung ein Konfliktpotential enthält. Wir wundern uns, sagen doch alle Fachleute, dass zukünftig immer mehr Industrie- und Gewerbebetriebe sich aus Kosten- und Umweltgesichtspunkten- Hafennähe auch zu Hamburg - in Wassernähe ansiedeln werden.
SPD und CDU sehen diese Chance nicht und verspielen so eine einmalige Chance.
Wir haben Antrag auf Überplanung gestellt.